Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?
Datum: 08.2021 – Lesezeit: 1-2 Minuten
Bei der Arbeitnehmerüberlassung steht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister (Verleiher) und wird an einen dritten verliehen (Entleiher). Besser bekannt ist die Arbeitnehmerüberlassung als „Zeitarbeit“ oder „Leiharbeit“. Doch ganz so einfach ist das Thema der Arbeitnehmerüberlassung nicht erklärt. Natürlich ist dieses spezielle drei Parteien Verhältnis (Verleiher – Arbeitnehmer – Entleiher) gesetzlich genauestens geregelt. In Deutschland fällt die Arbeitnehmerüberlassung unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin ist zum Beispiel geregelt, dass der Arbeitnehmer sein Gehalt/Lohn vom Personaldienstleister (Verleiher) erhält. Seine Arbeitsleistung schuldet der Arbeitnehmer dem Unternehmen (Entleiher). Dieser verfügt über das sogenannte „Direktionsrecht“ für den überlassenen Arbeitnehmer. Sprich er ist ihm Weisungsbefugt.
Des Weiteren muss der Personaldienstleister im Besitz einer gültigen Zulassung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung sein. Stelle unbedingt sicher, dass der Personaldienstleister für den du dich entscheidest in Besitz dieser ist. Idealerweise ist die Zulassung bereits unbefristet ausgestellt, so hat der Personaldienstleister bereits bewiesen, dass er solide und nach Recht und Gesetz arbeitet.
Zwei weitere relativ frische Regelungen in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aus dem Jahr 2017 sind die maximale Überlassungsdauer und das sogenannte Equal Pay. Die maximale Überlassungsdauer regelt, dass ein Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitnehmer, Leiharbeitnehmer) maximal 18 aufeinanderfolgende Monate bei einem Unternehmen (Entleiher) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden darf. Danach muss sich das Unternehmen (Entleiher) entscheiden, ob er den Einsatz beendet oder aber den Arbeitnehmer übernimmt, also selbst anstellt.
Das sogenannte Equal Pay regelt, dass der überlassene Arbeitnehmer nach neun aufeinanderfolgenden Monaten im gleichen Unternehmen (Entleiher), die gleichen Geldbezüge erhalten muss, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz von dem Unternehmen selbst. So soll sichergestellt werden, dass Zeitarbeitnehmer/Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb geldtechnisch nicht benachteiligt werden.
(Sowohl bei der maximalen Überlassungsdauer, als auch beim Equal Pay gibt es für verschiedene Branchen Tariföffnungsklauseln, die es erlauben von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Aufgrund der Vielzahl dieser Einzelfälle, haben wir diese nicht mit aufgeführt. Sie können sich aber jederzeit bei uns im Stammsitz Brilon melden und sich umfassend dazu informieren lassen)
Was versteht man unter Personalvermittlung?
Bei der Personalvermittlung (Headhunting) wird der Kontakt zwischen Bewerber und Unternehmen hergestellt. Dabei übernimmt der Personaldienstleister die Vorauswahl der Bewerber und prüft alle Kandidaten auf Ihre Eignung für die von einem Unternehmen gestellten Anforderungen. Gleichzeitig berät er die Bewerber während des gesamten Bewerbungsprozesses. Bei der Personalvermittlung agiert der Personaldienstleister meist (je nach Ausrichtung des Personaldienstleisters) im Interesse des Bewerbers. Sein Ziel ist es, die perfekte Anstellung für den Kandidaten zu finden. Dazu gehört es teilweise auch, über Dinge aufzuklären und zu beraten die mit dem eigentlich Job nicht viel zu tun haben, wie zum Beispiel über die Region, wenn der Kandidat für die Arbeitsstelle umzieht. Die stärksten Branchen sind im Bereich der Personalvermittlung das Versicherungs- und Bankenwesen, die Baubranche, sowie die IT-Szene. Besonders Interessant ist der Bereich der Personalvermittlung für Akademiker oder sehr gut qualifizierte Facharbeiter. Bei der Wahl nach deinem Personalvermittler solltest du darauf achten, dass dieser ein gutes Netzwerk an Unternehmen hat und für deine Interessen bei seinem Kunden einsteht. Er sollte dir während des Bewerbungsprozesses immer wieder wertvolle Tipps geben, sodass du bei deinem zukünftigen Arbeitgeber eine Anstellung nach deinen Vorstellungen erhältst.
Solltest du noch Fragen zum Thema Personalvermittlung haben, kannst du uns gerne im Stammsitz Brilon kontaktieren!
Fazit:
Der wesentliche Unterschied zwischen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit/Leiharbeit) und der Personalvermittlung (Headhunting) ist der Arbeitgeber, wenn du deine Anstellung erreicht hast. Bei der Arbeitnehmerüberlassung, ist der Personaldienstleister dein Arbeitgeber und ist dafür verantwortlich dir immer einen Kundeneinsatz zur Verfügung zu stellen. Bei der Personalvermittlung (Headhunting) ist der Betrieb in den du vermittelt wurdest dein Arbeitgeber. Der Personaldienstleiter steht dir im Normalfall auch nach der erfolgreichen Vermittlung noch zur Seite, allerdings nicht in dem Maße wie bei der Arbeitnehmerüberlassung.
Beide Dienstleistungen haben Ihre Vorteile. Letztendlich ist es eine individuelle Entscheidung und hängt von vielen Faktoren, wie der Branche, der Qualifikation und der eigenen Einstellung ab. Wir können jedem empfehlen sich einmal von einem Personaldienstleister beraten zu lassen, denn oftmals ahnt man selbst nicht die Möglichkeiten, die sich einem eigentlich bieten.